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Was ist die OESTIG?

Das am 26. Oktober 1961 unterzeichnete, internationale Rom-Abkommen regelt die Leistungsschutzrechte in Form eines eigenständigen neuen Rechts der Tonträgerhersteller, der ausübenden Künstler und der Sendeanstalten.

In Österreich wurden die Schallplattenfirmen gesetzlich verpflichtet, dieses Recht mit den Interpreten zu teilen. Um es den Interpreten – Solokünstlern ebenso wie Ensemblemitgliedern – zugänglich zu machen, gründete die Sektion Musik in der damaligen Gewerkschaft KMfB im Jahr 1964 die Oesterreichische Interpretengesellschaft OESTIG.

Zwei Partner – eine Verwertungsgesellschaft


Gemeinsam mit der Ifpi bildete die OESTIG 1968 die LSG. Seit einer Gesetzesänderung 2007 vertritt die OESTIG die Interessen der Interpreten in Form eines Gesellschafters der neugegründeten Gesellschaft LSG-Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH.

Mitglieder der OESTIG sind in aller Regel auch Bezugsberechtigte der LSG. Das heißt, sie haben einen Wahrnehmungsvertrag mit der LSG abgeschlossen, damit die LSG ihre Interpretenrechte wahrnehmen kann – im Sinne des Rom-Abkommens und des Verwertungsgesellschaftengesetzes.

Die OESTIG ist ein nicht auf Gewinn ausgerichteter Verein.

 
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