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Was macht die OESTIG?

Der Verein hat den Zweck, die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder, bei denen es sich um ausübende Künstler (etwa Musiker/Sänger, Ensemblemitglieder (Orchester, Chor etc), Solisten/künstlerische Leiter, Schauspieler/Tänzer) handelt, in rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen, künstlerischen und kulturpolitischen Belangen zu vertreten und wahrzunehmen.

Die OESTIG setzt sich insbesondere für das Interesse derselben an einem gerechten Entgelt bzw. finanziellen Ausgleich für die Nutzung ihrer auf Ton- und Bildtonträgern aufgenommenen Darbietungen sowie ihrer Live-Darbietungen, aber auch für die sonstige Wahrung und Förderung der den ausübenden Künstlern in Verbindung mit ihren Darbietungen zukommenden urheberrechtlichen Leistungsschutzrechte ein.

Dies erfolgt vor allem dadurch, daß der Verein als Gesellschafter von Seiten der ausübenden Künstler an der Verwertungsgesellschaft LSG (im Sinn des VerwGesG 2016) LSG-Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten Gesellschaft mbH, der in ihrem Wahrnehmungsbereich gesetzliche Monopolstellung zukommt, beteiligt ist. Daher repräsentiert die OESTIG dort – neben den Delegierten jener Bezugsberechtigten, die nicht ohnehin Mitglieder des Vereins sind – die ausübenden Künstler in den sie betreffenden Bezugsberechtigtengruppen und wahrt ihre entsprechenden Interessen.

Auch wenn es dieser juristisch trockene Text nicht unbedingt nahelegt: Alle Mitglieder, die in der OESTIG Funktionen ausüben, sind professionelle Interpreten und auf der Bühne wie im Studio aktiv.

 
© 2024 - Österreichische Interpreten Gesellschaft27.04.2024 | https://www.oestig.at/de/OESTIG/Was-macht-die-OESTIG.htm
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