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Vom Recht des Stärkeren

Online-LSG gekippt

Datum: 29.09.2021

Unser Ruf nach einer Online-LSG droht zu verhallen. Im Entwurf des Justizministeriums ist zwar von einem grundsätzlichen Anspruch aller Interpreten auf Abgeltung ihrer Leistungen bei jeder Internetvermarktung die Rede, aber zu einer praktikablen Abwicklung über unsere Verwertungsgesellschaft konnten sich die Beamten [noch] nicht durchringen. Ganz im Gegensatz zum neuen deutschen Urheberrecht, das diese Form des Inkassos vorsieht.

Schlechterstellung der Musikerinnen und Musiker in Österreich


Warum sollen die heimischen Interpreten kein Recht auf diese Abgeltung haben? Die großen Internetplattformen müssen in Europa nach EU-Recht für die Nutzung von Musik auch die Leistungsschutzrechte bezahlen – analog zur Sendung in Radio und Fernsehen, wo solche Zahlungen seit mehr als fünfzig Jahren von der LSG kollektiv verhandelt und an die Interpreten weitergeleitet werden. Nur in Österreich soll das Geld aus der Onlinevermarktung nicht bei allen Interpreten ankommen?

Im Fall der Online-Abgeltung steht unser Partner in der LSG, die Ifpi, auf der Bremse. Die drei verbliebenen Majors haben private Verträge mit Spotify & Co. abgeschlossen. Mittlerweile kommen ihre Haupteinnahmen von dort. Leider haben Sony, Universal und Warner keine Absicht, diese Erträge mit allen Interpreten zu teilen, wie es bei Rundfunksendungen seit einem halben Jahrhundert üblich ist. Gespräche zwischen der OESTIG und der Ifpi waren fruchtlos.

Gesetzgeber in der Pflicht


Mitte Oktober endet die Begutachtungsfrist des Entwurfs zum neuen Urheberrechtsgesetz. Unserer Ansicht nach ist es die Aufgabe des Gesetzgebers, den wirtschaftlich schwächeren Partner, der nicht zuletzt die Musik macht, die Aufnahmen einspielt und – in immer mehr Fällen – auch selbst finanziert, zu seinem Recht zu verhelfen. Wir fordern unseren  Anteil nicht aus Jux und Tollerei, wir sind vielmehr darauf angewiesen. Die Einnahmen aus Konzerten sind aus den bekannten Gründen weiterhin gering.

Der Kuchen ist groß genug für alle


Haupt- wie Nebeninterpreten, Vertragskünstler wie Studiomusiker, dürfen nicht benachteiligt werden. Eine angemessene Abgeltung ihrer Rechte steht ihnen laut EU-Richtlinie zu, der österreichische Gesetzgeber ist nun am Zug. pps

Um unsere Forderung nochmals zu unterstreichen, haben wir öffentlich wirksame Aktionen vorbereitet. Dazu gehören zwei Unterschriftenaktionen. Hier die Internet-Adressen:

1. Online-Petition der Musikinterpreten  

2. Online-Petition aller Kunstschaffenden

 
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