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Seit der letzten Urheberrechts-Richtlinie 2001 vertröstet man uns hinsichtlich unserer Forderung nach einer fairen Abgeltung im Internet. Doch zuletzt kam Bewegung in die verhärteten Fronten. Noch vor dem Sommer standen unsere Chancen gut, eine Online-LSG zu erreichen.
Am 20. Juni 2018 nahm der EU-Justizausschuß den Entwurf den Urheberrechts-Richtlinie mit 14 zu 9 Stimmen an. Darin enthalten war ein Kompromißvorschlag, wonach jeder Mitgliedsstaat ein unverzichtbares Recht auf Abgeltung der Internet-Leistungsschutzrechte einführen könne. Doch das EU-Parlament lehnte diesen Vorschlag am 5. Juli 2018 ab: 278 [EVP/ÖVP] waren dafür, 318 [S&D/SPÖ, Grüne] dagegen. FPÖ-Abgeordnete enthielten sich der Stimme, die Neos-Vertreterin war abwesend.
Anlaß der Ablehnung war der im Gesamtvorschlag enthaltene Upload-Filter, eine technische Einrichtung, die das unberechtigte Hinaufladen von urheberrechtlich geschützten Werken unterbinden soll. Abgeordnete bezeichneten diesen Filter als Zensur. Es gehe um die Freiheit im Internet.
In knapp drei Wochen, am 12. September, steht das von der Gewerkschaft Musik [qdm. Sektion Musiker], der Musikergilde und der OESTIG geforderte Leistungsschutzrecht im Internet nochmals auf der Tagesordnung des EU-Parlaments zur Abstimmung.
Ich ersuche alle Mitglieder der OESTIG, unsere Initiative für eine faire und unverzichtbare Abgeltung der Interpretenrechte bei Internetvermarktungen zu unterstützen - und sich in die Unterschriftenliste einzutragen. Danke!
Peter Paul Skrepek